AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (Stand: 07.11.2024)

Änderungshistorie:

15.11.2024: IV. (3.): [M] durch [abgeändert] ersetzt; für nicht durch den Fotografen bearbeitete Bilder, damit dies deutlicher gekennzeichnet ist

07.11.2024:

  • Ergänzung I. (3.): Vertragssprache Deutsch
  • Ergänzung III. (8.): Farbabweichungen von digitalen und gedruckten Medien
  • Ergänzung V. (2.): Spezifiziert, dass externe Fotoprodukte (nicht durch den Fotografen angefertigt) von dem Kundenrabatt ausgeschlossen sind.
  • Ergänzung VI. (3. & 4.): Haftung und Schadensersatz bei Transportschäden, Haftung für Sonnenschäden an Fotoprodukten
  • Ergänzung IX.: Fotoprodukte (Bestell- und Lieferzeiten, Rückgabe und Umtausch, Gewährleistung, Recht auf Nachbesserung, Pflegehinweise, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen)

30.03.2024:

  • Ergänzung V. (2.): Fremdleistungen explizit von Leistungen des Fotografen getrennt.


I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen für Privatkunden – vorbehaltlich anderweitiger Vertragsabschlüsse.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Kommunikation, Vertragsdokumente und rechtlich relevanten Informationen werden in deutscher Sprache bereitgestellt.

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5. Hat der Fotograf keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder erhalten, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

5. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten oder des Bildmaterials.

6. Der Fotograf gibt grundlegend keine Rohdaten oder unbearbeitete Bilder, welche keiner Qualitätskontrolle unterzogen wurden, heraus.

7. Werden bearbeitete Bilddateien über das inkludierte Kontingent eines Shootings hinaus abgenommen, werden diese mit 7 € pro Stück in Rechnung gestellt. Dieser Betrag umfasst den Arbeitsaufwand für die Qualitätskontrolle sowie Bearbeitung des Bildes sowie einen Anteil für die übertragenen Nutzungsrechte.

8. Es ist möglich, dass zwischen der Bildschirmdarstellung digitaler Medien und Fotoprodukten Farbabweichungen bestehen. Fotoprodukte werden nach Farbkalibrierung im Ermessen des Fotografen erstellt und angefertigt. Auf Kundenseite können durch abweichende Einstellungen eine entsprechende Abweichung entstehen. Rückgaben oder Umtausch sind auf dieser Grundlage nicht möglich – außer es handelt sich um einen Herstellungsfehler, welcher den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit des Produkts beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung ist unmittelbar (24 Stunden) nach Zugang des Produkts zu melden. Des Weiteren sind je nach verwendeten Druckmaterialien sowie Drucktechnik Variationen in der Farbdarstellung möglich, diese stellen keinen Mangel dar.

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die nicht-kommerzielle Nutzung. Die Nutzung auf Social Media Plattformen ist gestattet; es ist ein Urhebervermerk zu setzen, außer der Fotograf verzichtet explizit auf dieses.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [abgeändert] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

4. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Gutscheine und Kundenkarten

1. Ausgestellte Gutscheine sind nur innerhalb des angegebenen Zeitraums gültig. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

2. Die Kundenkarten „Kunde der ersten Stunde“ sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie gewähren 10% Rabatt auf Leistungen des Fotografen – nicht kombinierbar mit dem Kauf von Gutscheinen oder Versandkosten, aber anderen Rabattaktionen. Fremdleistungen von Fotolaboren (externe Fotoprodukte) sind nicht inkludiert.

VI. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Transportschäden von Fotoprodukten müssen unmittelbar bei Zustellung dokumentiert und gemeldet werden. Ansonsten ist kein Schadensersatz möglich.

4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Farbveränderungen oder Verblassen, die durch direkte Sonneneinstrahlung oder andere externe Faktoren an Fotoprodukten verursacht werden. Kunden sind dafür verantwortlich, geeignete Aufstellorte für die Produkte zu wählen.

VII. Honorar

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

IIX. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Honorar zu zahlen.

IX. Fotoprodukte

1. Für Fotoprodukte fallen entsprechend ausgewiesene Bestell- und Lieferzeiten an.

2. Da alle Fotoprodukte individuell nach Kundenwunsch gefertigt werden, ist ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausgeschlossen, es sei denn, das Produkt weist einen Herstellungsfehler auf.

3. Sollten die gelieferten Produkte trotz sorgfältiger Herstellung Mängel aufweisen, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

4. Im Falle eines Mangels behält sich der Fotograf das Recht zur Nachbesserung oder Neuanfertigung vor. Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich oder unzumutbar sein, steht dem Kunden das Recht zu, eine Minderung des Kaufpreises oder – bei erheblichen Mängeln – den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

5. Die Fotoleinwände und Poster sind für den Gebrauch in Innenräumen vorgesehen. Direkte Sonneneinstrahlung kann über einen längeren Zeitraum die Farben verblassen lassen. Daher empfiehlt der Fotograf, die Produkte nicht an Orten mit intensiver direkter Sonneneinstrahlung anzubringen. Für zusätzlichen Schutz vor dem Verblassen kann auf Wunsch eine UV-Versiegelung auf die Leinwände aufgetragen werden. Diese Versiegelung erhöht die Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlen, jedoch kann keine absolute Garantie gegen das Ausbleichen durch Sonneneinstrahlung gegeben werden.

6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder äußere Einflüsse (z. B. Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit) nach der Lieferung verursacht wurde.

X. Allgemeines

1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.